23. Mai 1949: 70. Jahrestag Gründung der Bundesrepublik Deutschland
Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 für die Bundesrepublik Deutschland
Ursprünglich als provisorische Ordnung für die Bundesrepublik Deutschland angelegt feiert das Grundgesetz 2019 bereits seinen 70. Jahrestag. Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 verlor das Grundgesetz seinen provisorischen Charakter und blieb als Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland bestehen.
Den Weg zur Wiedervereinigung frei gemacht hatte der Zwei-plus-Vier-Vertrag. Dieser war am 12. September 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf der einen sowie Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den USA auf der anderen Seite abgeschlossen worden und trat am 15. März 1991 in Kraft. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag setzte letztendlich einen Schlusspunkt unter die Nachkriegszeit und beendete das seit der Potsdamer Konferenz im Juli/August 1945 bestehende Besatzungsstatut der Alliierten mit den vier Besatzungszonen.
Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Wiedererlangung der vollen Souveränität ist das vereinte Deutschland völkerrechtlich vollidentisch mit dem ehemaligen Deutschen Reich.
Das Grundgesetz
Das Grundgesetz steht über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihm sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgeschrieben. Das im September 1951 eröffnete Bundesverfassungsgericht ist als unabhängiges Verfassungsorgan Hüter des Grundgesetzes und legt mit seinen Entscheidungen zur Klärung verfassungsrechtlicher Fragen die Verfassung verbindlich aus.
Das Grundgesetz setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten (Art. 1 bis Art. 19) und einem organisatorischen Teil (Art. 20 bis Art. 146), der die politische Ordnung Deutschlands regelt, zusammen. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes festgelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat. Seit 1949 wurden 109 Artikel geändert, neu hinzugefügt oder aufgehoben.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern.
Der Weg zum Grundgesetz
Vor dem Hintergrund zunehmender Spannungen zwischen den Westalliierten (Frankreich, Großbritannien und USA) und der Sowjetunion – die Einführung der Währungsreform im Juni 1948 in den westlichen Besatzungszonen und in den Westsektoren Berlins führte zur Blockade sämtlicher Zufahrtswege nach West-Berlin, woraufhin eine Luftbrücke eingerichtet wurde – forcierten die westlichen Alliierten eine Staatenbildung in ihren Besatzungszonen. Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure Frankreichs, Großbritanniens und den USA den westdeutschen Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente, in denen ihre Vorstellungen zur Bildung eines deutschen Staates festgehalten wurden. Die Ministerpräsidenten der Länder reagierten darauf mit den Koblenzer Beschlüssen. Darin wurde u.a. festgehalten, dass sie keine Staatsgründung, sondern eine Neuorganisation Deutschlands als Provisorium wollten. Außerdem sollte ein zu erarbeitendes „Grundgesetz“ von den Landtagen angenommen werden. Nach schwierigen Abschlussverhandlungen am 26. Juli 1948 in Frankfurt a.M. stimmten die Militärgouverneure letztendlich den genannten Vorstellungen der Ministerpräsidenten zu.
Bereits am 10. August 1948 traf sich ein Verfassungskonvent (bis einschließlich 23. August) auf Herrenchiemsee, um Richtlinien für ein Grundgesetz auszuarbeiten. Der innerhalb von zwei Wochen entstandene Entwurf für ein Grundgesetz („Bericht über den Verfassungskonvent“) bildete die Grundlage für die Arbeit des Parlamentarisches Rats. Dieser trat am 1. September 1948 unter dem Vorsitz Konrad Adenauers (CDU) in Bonn zusammen, um in den folgenden Monaten das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten. Der Parlamentarische Rat setzte sich aus 65 Abgeordneten zusammen: jeweils 27 von der Union und der SPD, fünf von der FDP und jeweils zwei von der Deutschen Partei, der Zentrumspartei und der KPD. Vorsitzender des Hauptausschusses war Carlo Schmid von der SPD. Dazu kamen fünf Vertreter aus Berlin, allerdings ohne Stimmrecht. Die Verfassungsmütter (nur vier Frauen waren im Rat vertreten) und Verfassungsväter waren sich darüber einig, dass man aus den Konstruktionsfehlern der Weimarer Verfassung Lehren ziehen sollte. Deswegen sollte u.a. das Parlament gestärkt, Grundrechte fest verankert werden, das Staatsoberhaupt keine Macht erhalten, Volksbegehren keine Rolle spielen und Grundgesetzänderungen, die die freiheitliche und demokratische Grundordnung beseitigen könnten, für unzulässig erklärt werden. Strittige Punkte waren in den Beratungen der folgenden Monate z.B. die zweite Kammer des Parlaments (Bundesrat oder Senat), die Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern, das Verhältnis von Kirche und Staat (Elternrecht u.a.) oder die Funktion des Staatsoberhauptes.
Im Februar 1949 war das Grundgesetz im Wesentlichen fertig. Bis Ende April beriet und diskutierte die Abordnung mit den Militärgouverneuren. Schließlich wurde am 8. Mai 1949 im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz verabschiedet. Am 12. Mai 1949 genehmigten die drei westlichen Militärgouverneure das Grundgesetz, vorbehaltlich der Bestimmungen des Besatzungsstatuts.
Das Grundgesetz wurde in den folgenden Tagen von zehn Landtagen angenommen. Nur der Bayerische Landtag lehnte das Grundgesetz ab (Kritik an zu wenig Föderalismus), akzeptierte aber die Gültigkeit der provisorischen Bundesverfassung auch für Bayern.
Am 23. Mai 1949 verkündete Konrad Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die neu gegründete Bundesrepublik bildete nun einen freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat, der föderalistisch aufgebaut war und von einer nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Bundesregierung geführt wurde. Im Bundesrat hatten die Länder die Möglichkeit, vor allem in Gesetzgebungsverfahren einzugreifen und mitzuentscheiden. Mit Anbruch des 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft.
Mit der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag am 14. August 1949 begann die Konstituierung der Bundesorgane. Die konstituierenden Sitzungen von Bundestag und Bundesrat fanden am 7. September 1949 in Bonn statt. Alterspräsident Paul Löbe eröffnete die Bundestagssitzung und übergab die Leitung später an den gewählten Bundestagspräsidenten Erich Köhler. Der Bundesrat wählte den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Karl Arnold zum Vorsitzenden und damit zum Stellvertreter des Bundespräsidenten. Am 12. September 1949 wählte die Bundesversammlung Theodor Heuss zum Bundespräsidenten. Drei Tage später, am 15. September, wählte der Deutsche Bundestag Adenauer zum Bundeskanzler. Am 20. September 1949 gab Adenauer die Bildung einer Regierungskoalition aus CDU/CSU, FDP und Deutscher Partei bekannt.
Kleine deutsche Geschichte
Die Alliierten Hohen Kommissare (seit April 1949 im Amt) setzten am nächsten Tag das Besatzungsstatut in Kraft. Damit erlangte die Bundesrepublik Deutschland auf einem Teil seines Territoriums wieder beschränkte völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Allerdings behielten sich die Westmächte in auswärtigen Angelegenheiten grundlegende Befugnisse vor (bis zum Mai 1955).
Die Verfassung der DDR
In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) hatte der am 17./18. März 1948 tagende Zweite Deutsche Volkskongress einen „Deutschen Volksrat“ eingerichtet, der sich aus 300 Delegierten aus der SBZ und 100 Delegierten aus den Westzonen zusammensetzte. Der wichtigste Ausschuss unter der Leitung von Otto Grotewohl (SED) sollte in den folgenden Monaten einen Verfassungsentwurf ausarbeiten. Der bis Oktober 1948 erarbeitete Entwurf sah u.a. die Enteignung von Großgrundbesitz, die Sozialisierung von Bodenschätzen und bestimmter Industriezweige sowie die Stärkung des Parlaments (Parlamentspräsident sollte zugleich Staatsoberhaupt sein) vor. Auf dem Dritten Volkskongress (29./30. Mai 1949) wurde der Zweite Deutsche Volksrat gewählt und damit auch die erarbeitete Verfassung angenommen.
Die konstituierende Sitzung des Zweiten Deutschen Volksrats am 7. Oktober 1949 als Provisorische Volkskammer setzte die Verfassung in Kraft und verkündete damit gleichzeitig die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Die 330 Abgeordneten der Provisorischen Volkskammer waren allerdings nicht aus freien Wahlen hervorgegangen. Die Sozialistische Einheitspartei (SED) erhielt 96 Sitze, die Liberaldemokraten und die CDU jeweils 46, die Nationaldemokraten 17 und Demokratischer Bauernbund 15, weitere Sitze fielen an den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund sowie Massenorganisationen wie die Freie Deutsche Jugend (FDJ). Die Volkskammer beschloss ein „Gesetz über die provisorische Regierung der DDR“ und bildete eine Länderkammer. Am 10. Oktober 1949 übergab die sowjetische Militäradministration (der Sowjetische Militärische Abschirmdienst wurde durch die Sowjetische Kontrollkommission abgelöst) die von ihr ausgeübten Funktionen an die Regierung der DDR. Am 11. Oktober 1949 wählten Volks- und Länderkammer gemeinsam und einstimmig Wilhelm Pieck (SED) zum Präsidenten der DDR.
Die Verfassung der DDR wurde 1968 grundlegend geändert („sozialistische Verfassung“). Bereits sechs Jahre später folgte eine weitere Anpassung der Verfassung (u.a. wurde das Ziel der Wiedervereinigung fallengelassen und das enge Bündnis mit der Sowjetunion betont). Nach dem Fall der Mauer im November 1989 wurden mit dem Verfassungsgrundsätzegesetz im Juni 1990 die Weichen für den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland gelegt.
Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg machte Montessori zusammen mit ihrem Sohn durch zahlreiche Reisen in der Welt ihre Pädagogik erneut bekannt. 1949 kehrte sie in die Niederlande nach Nordwijk aan Zee zurück, wo sie im Mai 1952 verstarb. In den Niederlanden befindet sich auch heute noch der Hauptsitz der Association Montessori Internationale (AMI), dessen Leitung ihr Sohn bis zu seinem Tod 1982 übernahm.
In Deutschland gibt es rund 1.000 Schulen und Kindertagesstätten, die nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik arbeiten. Die Deutsche Montessori-Gesellschaft e.V., die 1925 von Clara Grunwald gegründet worden war, hat ihren Sitz in Berlin.