Radikalisierung in Hessen
Menschen dürfen radikal sein. Diese simple Feststellung scheint im ersten Moment selbst radikal zu sein, beschreibt jedoch die im Grundgesetz festgeschriebene freie Meinungsbildung und -äußerung, unabhängig von politischen und/oder religiösen Ausprägungen. Aktuell wird das Phänomen Radikalisierung wieder breitenwirksam in verschiedenen Medien (TV, Radio, Social Media etc.) und von verschiedenen politischen Akteurinnen und Akteure mit Bezug auf z. B. eine vermeintliche „Klima-RAF“ in der Bundesrepublik und Hessen diskutiert. Aufgrund der multiplen Krisenszenarien unserer Zeit warnen verschiedene politische Institutionen und Akteurinnen und Akteure davor, dass die Ängste, Nöte und Probleme der Menschen in Radikalisierungsschüben münden und sich mittels (militanten) Demonstrationen, wenn nicht sogar im Rahmen politischer Gewalt, im öffentlichen Raum manifestieren könnten. Politische und religiöse Querfrontbestrebungen sind deutlich sichtbar geworden und verfestigen sich immer weiter. Radikalisierung, so scheint es, ist spätestens seit der oftmals sogenannten „Flüchtlingswelle“ 2015, der Corona-Pandemie, dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem Massakern der Hamas und der damit verbundenen massiven Zuspitzung des „Nahostkonflikts“ samt aller damit verbundenen sozialen, politischen und gesellschaftlichen Verwerfungen auf regionaler, nationaler und globaler Ebene wieder ein wichtiges Schlagwort der inneren Sicherheit geworden.